Die Ombudsstelle für Investmentfonds steht Anlegern als behördlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle offen, wenn es zu Streitigkeiten über Fondsprodukte oder Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) kommt.
Für den Betrieb sorgt der Fondsverband BVI.
Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht der Ombudsstelle für 2025 vermeldet zwar zunächst eine positive Tendenz:
Lediglich 138 Eingaben wurden im vergangenen Jahr verzeichnet, ein Rückgang um 33 Prozent.
Doch zugleich musste Ombudsmann Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, kräftig Wasser in den Wein gießen:
Im ersten Halbjahr 2026 gingen bereits 99 Beschwerden ein, ein Plus von 50 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Anteil an diesem Anstieg dürfte KI-Unterstützung haben, mutmaßt die Ombudsstelle, da die KI Verbraucher über Beschwerdeoptionen informieren und direkt die Anträge und Schriftsätze dazu verfassen kann.
„Wie Verbraucherschlichtungsstellen mit dieser Entwicklung in der Praxis umgehen können, sollte besprochen werden“, regt Arenhövel an.
Schließlich seien die Kapazitäten nicht unbegrenzt. „Möglicherweise muss über Vereinfachungen im Schlichtungsverfahren, bürokratische Erleichterungen oder den stärkeren Einsatz von KI nachgedacht werden.“


