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Anhebung des Höchstrechnungszins unwahrscheinlich

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Seit Anfang des Jahres liegt der Höchstrechnungszins („Garantiezins“), den die Lebensversicherer bei der Kalkulation ihrer Rückstellungen maximal garantieren dürfen, bei 1,0 Prozent.

Gegenüber dem Niveau von 0,25 Prozent, das in den drei Jahren zuvor geherrscht hatte, markiert das zwar eine deutliche Verbesserung.

Doch für ein Comeback der klassischen Lebensversicherung sorgt diese Zahl nicht. Immerhin können sich viele Kunden noch an einen Höchstrechnungszins von 4 Prozent erinnern, der in den 1990er-Jahren galt.

Eine baldige Anhebung zeichnet sich indes nicht ab.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich dafür aus, den Zins einstweilen bei 1,0 Prozent zu belassen. „Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen:

Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, begründet die DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt die Empfehlung, der sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft angeschlossen hat.

Die Entscheidung trifft am Ende das Bundesfinanzministerium, das sich dabei neben der DAV-Expertise auch auf die der BaFin stützt.

Höchstrechnungszins

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