Betriebsrentenstärkungsgesetz 2024:
Zustimmung findet die von der Bundesregierung geplante Novelle zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Diese stößt bei den meisten Versichereren auf positive Vorzeichen die Betriebsrenten.
Der Gesamtverband GDV sieht gute Chancen, dass der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) dadurch ein positiver Schub gegeben wird.
Dabei fallen vor allem die Lockerungen der Voraussetzungen für die Geringverdienerförderung und die damit verbundenen Abwicklungen positiv ins Bild.
Man möchte dabei die Förderung für Geringverdiener konkret erhöhen und direkt an die Lohnentwicklung koppeln.
Damit bleibt sichergestellt, dass die Bezugsberechtigten Ihren Anspruch bei einer Lohnerhöhung behalten und von den Steigerungsraten profitieren.
Somit wird die Betriebsrente gerade für die Zielgruppe attrakiver, die Sie am nötigsten brauchen.
Eine sogenannte Opt-Out Regelung sieht zudem vor ,dass Arbeitnehmer automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, sofern Sie nicht widersprechen.
Als kritischen Punkt gilt es die Flexibilität zu nennen, gerade im Hinblick auf die Garantien. Dies ist heute schon bei vielen Sozialpartnerschaften ein treibendes Thema.
Lassen Sie sich Ihre Ansprüche individuell berechnen.