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Immobilienfonds dürfen zukünftig Sonnenstrom erzeugen und verkaufen

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Sie besitzen die nötigen Flächen und den Willen, doch noch sind ihnen weitgehend die Hände
gebunden: Offene Immobilienfonds dürfen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch praktisch nicht in
die Gewinnung und den Verkauf erneuerbarer Energien einsteigen. Das passt angesichts der
Dringlichkeit der Energiewende nicht mehr in die Zeit und soll sich nun mit dem
Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Referentenentwurf kürzlich vorgestellt wurde, ändern.
Nach den bisher bekannten Plänen dürfen die Fonds zukünftig selbst Photovoltaikanlagen
aufstellen, betreiben und den Sonnenstrom ins öffentliche Netz einspeisen. So soll mehr
privates Investorengeld für die Erneuerbaren mobilisiert werden.


Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Reform. Diese verspreche, wie die
stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Aygül Öskan im Fachmagazin procontra hervorhob,
„aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Push für den Betrieb von
Photovoltaikanlagen“. Nun müsse noch die 10-Prozent-Obergrenze im Investmentsteuerrecht
angegangen werden, die für Stromeinnahmen von Spezial-Investmentfonds gilt.

Für Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.

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