Als kürzlich die Meldung die Runde machte, dass die Finanzaufsicht BaFin 13 Kryptowährungs-Automaten aus dem Verkehr gezogen hat, stellten sich viele Bundesbürger sicherlich zuerst die
Frage: Was ist denn ein Kryptowährungs-Automat?
Tatsächlich gibt es solche Geräte mittlerweile dutzendfach in Deutschland, auch wenn diese Dienstleistung halb im Schatten angeboten wird.
Wegen der Geldwäschegefahr müssen Betreiber eines Kryptowährungs-Automachten eine Erlaubnis für Bankgeschäfte besitzen, was offenbar nicht von allen beherzigt wird.
Die Automaten versprechen einen schnellen, unkomplizierten Umtausch von Bargeld in eine Kryptowährung oder umgekehrt.
Allerdings geht es auch hier nicht anonym: Man benötigt eine App und einen Account mit Wallet, der eine Identitätsprüfung voraussetzt.
Der Online-Erwerb von Kryptowährungen ist demgegenüber kaum aufwendiger, aber viel günstiger. Laut Erhebungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betragen die Gebühren an Automaten bis zu 10 Prozent.
Bei Online-Brokern sind es in der Regel unter 2 Prozent