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Neuer Höchstrechnungszins kommt bei Versicherten an

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Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben.

1,0 Prozent beträgt der Höchstrechnungszins nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.

Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten:

„Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer.

In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen.

Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.

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