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Überschussbeteiligung erhöht

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Gute Nachrichten für die Überschussbeteiligung mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen:

Gemäß vorläufigen Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht.

Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung (um einen halben Prozentpunkt) absenken.

In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent.

Grundlage der Analyse sind die Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.

Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die Lebensversicherungskunden jährlich erhalten.

Das Plus wird dem Vertragsguthaben unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei.

Am Ende der Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu.

Die Höhe der Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können die Versicherten profitieren.

Bericht über die Überschussbeteiligung von Rentenpolicen

Einleitung

Die Überschussbeteiligung spielt eine zentrale Rolle in der Funktionsweise von Rentenversicherungen. Sie stellt die Möglichkeit dar, dass Versicherte an den finanziellen Überschüssen des Versicherungsunternehmens beteiligt werden. Rentenversicherungen sind langfristige Sparprodukte, die im Alter eine monatliche Rente auszahlen. Die Überschüsse entstehen durch die Erträge aus den Kapitalanlagen der Versicherung sowie durch die Erfüllung der vertraglichen Bedingungen in den Bereichen Risiko und Verwaltung. In diesem Bericht wird die Überschussbeteiligung von Rentenpolicen erläutert, ihre Berechnungsgrundlage, die Arten der Beteiligung sowie deren Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

Was ist die Überschussbeteiligung?

Die Überschussbeteiligung bezeichnet den Anteil am Gewinn, den Versicherte von ihrem Versicherungsunternehmen erhalten. Diese Überschüsse entstehen durch die Differenz zwischen den tatsächlichen Einnahmen des Unternehmens (z.B. durch Kapitalerträge) und den kalkulierten Ausgaben (z.B. für die Verwaltungskosten oder die Versicherungsauszahlungen). Die Überschüsse werden in der Regel einmal jährlich ermittelt und den Versicherten als Zusatzleistung gutgeschrieben.

Berechnungsgrundlage der Überschussbeteiligung

Die Höhe der Überschüsse hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:

  • Kapitalerträge: Die Renditen aus den Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens sind eine der wichtigsten Quellen für Überschüsse. Diese können stark schwanken, abhängig von den Marktbedingungen und der Anlagestrategie des Unternehmens.
  • Sterblichkeitsrückstellungen: Im Rahmen von Rentenversicherungen wird ein Teil der Prämien in Rückstellungen für zukünftige Rentenzahlungen verwendet. Wenn diese Rückstellungen nicht in voller Höhe benötigt werden, fließen die Überschüsse ebenfalls in die Beteiligung der Versicherten.
  • Verwaltungskosten: Überschüsse entstehen auch durch Kostensenkungen oder eine effiziente Verwaltung des Versicherungsportfolios.
  • Risikomanagement: Eine niedrige Sterblichkeitsrate oder eine geringe Anzahl von Schadensfällen können dazu führen, dass das Unternehmen Überschüsse erzielt, die an die Versicherten verteilt werden.

Arten der Überschussbeteiligung

Es gibt verschiedene Modelle der Überschussbeteiligung, die von den Versicherungsunternehmen genutzt werden. Die bekanntesten Modelle sind:

  1. Beteiligung an den laufenden Überschüssen: Versicherte erhalten jährlich eine Beteiligung an den Kapitalerträgen und Risikogewinnen. Diese wird in der Regel in Form von zusätzlichen Beitragsgutschriften oder einer Erhöhung der garantierten Rentenleistung gutgeschrieben.
  2. Beteiligung an den Schlussüberschüssen: Diese Art der Beteiligung erfolgt meist am Ende der Vertragslaufzeit, beispielsweise bei der Auszahlung der Rentenleistung. Hierbei fließen alle nicht verwendeten Überschüsse des Unternehmens in die Berechnung der finalen Auszahlung.
  3. Beteiligung an den Rückkaufswerten: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags oder bei Kündigung können Versicherte auch von den Überschüssen in Form eines höheren Rückkaufswertes profitieren.

Auswirkungen der Überschussbeteiligung auf die Rentenhöhe

Die Höhe der Überschussbeteiligung hat direkten Einfluss auf die Rentenhöhe. Je höher die Überschüsse ausfallen, desto mehr wird der monatliche Rentenbetrag oder die Kapitalauszahlung am Ende des Vertrags erhöht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Überschüsse nicht garantiert sind, sondern je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens schwanken können. Deshalb können Versicherte bei einer besonders hohen Überschussbeteiligung von einer signifikanten Rentenerhöhung profitieren, während niedrige oder gar keine Überschüsse zu einer geringeren Rentenzahlung führen.

Fazit

Die Überschussbeteiligung stellt einen wichtigen Faktor in der Rentenversicherung dar. Sie bietet den Versicherten die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren garantierten Leistungen von den finanziellen Erträgen des Versicherungsunternehmens zu profitieren. Dennoch sollten Versicherte sich bewusst sein, dass die Höhe der Überschüsse schwanken kann und nicht garantiert ist. Eine genaue Information über das Überschussbeteiligungsmodell des jeweiligen Versicherungsunternehmens ist daher für eine fundierte Entscheidung über den Abschluss einer Rentenpolice von großer Bedeutung.

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