BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen

Immobilienverkäufer die in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkaufen, können im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten, was Immobilienverkäufer betrifft. Im verhandelten Fall…









